Die Gemeinde Deilingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist aktuell nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente und Word-Dateien
  • Fehlende Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache
  • Fehlende Alternativtexte für Grafiken und Bilder

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten. Die Alternativtexte für Grafiken, Bilder und Objekte auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Syntaxanalyse (bedingt durch das verwendete CMS-System)
  • Erstellung von Videos in Deutscher Gebärdensprache
  • Vollständige Barrierefreiheit aller älteren Dokumente

c) Nutzung von Hilfswerkzeugen (SmartAccess-Tool)

Ein SmartAccess-Tool wurde zur Verbesserung der Darstellung für Besucher mit Beeinträchtigungen integriert. Es unterstützt lediglich, ersetzt jedoch nicht unsere Bemühungen, die Webseite stetig weiter zu verbessern. Das Tool ermöglicht unter anderem:

  • Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen und Farben
  • Nutzung einer integrierten Vorlesefunktion
  • Spezielle Ansichtsmodi für ADHS und Epilepsie

Das Tool ist über das Männchen-Symbol am Seitenrand oder im Footer unter „Barrierefreiheit“ erreichbar. Letzte Verbesserungen wurden im Februar 2026 zu lesbaren Labels und einer barrierefreien Tabreihenfolge umgesetzt.

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.07.2026 erstellt und zuletzt am 15.07.2026 überprüft. Zur Erstellung wurde die Mustererklärung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg verwendet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über die folgende Stelle können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barriereheitsanforderungen mitteilen oder Informationen über ausgenommene Inhalte einholen:

Gemeinde Deilingen
Hauptstraße 1
78586 Deilingen

Ansprechpartner: Bürgermeister Albin Ragg
E-Mail: info@deilingen.de
Telefon: +49 7426-9471-0

5. Schlichtungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Das Verfahren ist unentgeltlich.

Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.